Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch!

Bleibt die vorgerichtliche Einziehung erfolglos, beauftragen wir unsere Vertragsanwälte mit
der gerichtlichen Beitreibung der offenen Forderung. Dabei machen unsere spezialisierten Rechtsanwälte Ihre Zahlungsansprüche vor Gericht geltend.

Sofern die Forderung – trotz gerichtlicher Feststellung (Gerichtstitel/-urteil) – vom Schuld-
ner nicht ausgeglichen wird, erfolgt die nächste zielgerichtete Maßnahme. Dies kann die Lohn- und Gehaltspfändung beim Arbeitgeber des Schuldners im Wege der Zwangs-
vollstreckung oder ein alternatives Verfahren sein. Bei erfolglosem Pfändungsversuch durch den Gerichtsvollzieher besteht die Möglichkeit, im nächsten Schritt die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung zu erwirken.

Wir titulieren und vollstrecken die Forderung in unserem Namen (fiduziarische/treu-
händische Rechtsabtretung). Ihr Unternehmen bleibt bei der gerichtlichen Auseinander-
setzung unbenannt. Damit bleibt Ihr guter Name geschützt.