Wir verfolgen Ihre Ansprüche gezielt weiter – nötigenfalls 30 Jahre… und länger

Liegt ein gerichtlich bestätigter Anspruch gegen den Schuldner vor (Titel), können wir Ihre
Forderung mindestens 30 Jahre beitreiben.

Titulierte Forderungen, die zunächst nicht beigetrieben werden können, werden regelmäßig überwacht und konsequent weiterverfolgt. Dabei prüfen wir die finanziellen Vermögens-
verhältnisse des Schuldners turnusmäßig neu und erfüllen auf Wunsch auch Ihre Infor-
mationspflichten gegenüber Auskunfteien, wie z.B. der SCHUFA.