In der Rubrik "Wissen" haben wir für Sie ein Glossar rund um die Themen Risiko- und Forderungsmanagement, E-Commerce sowie Payment und Zahlungsabsicherung erstellt.
Der Begriff Chargeback stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „Ausgleich“ oder „Ausgleichsbuchung“. Die Geldinstitute haben das so genannte Chargeback-Verfahren eingeführt, um Kreditkarteninhaber vor Missbrauch zu schützen.
Mit dem Chargeback-Verfahren kann der Kreditkarteninhaber Buchungen stornieren lassen. Der stornierte Betrag wird dann wieder seinem Konto gutgeschrieben. Dies geht nicht zu Lasten des Kreditkarteninhabers. Sollte dieser der Meinung sein, dass ein Betrag unzulässig von seiner Kreditkarte abgebucht worden ist, dann kann er innerhalb einer bestimmten Frist der Abbuchung widersprechen und sich sein Geld zurückholen, wobei der Händler die Gebühren bezahlt, die beim Chargeback entstehen.
Die kreditkartenausgebende Bank setzt sich dann mit dem Händler in Verbindung, um den Fall zu untersuchen. In diesem Prozess hat der Händler die Beweislast. Kann er nicht die Rechtmäßigkeit der Transaktion beweisen, werden die Kosten der Ware oder der Dienstleistung vom Händler eingezogen. Aufgrund des erhöhten Bearbeitungsaufwandes stellen Banken zudem eine so genannte Rückbuchungs-Gebühr (Chargeback-Gebühr) in Rechnung, die bis zu 60 EUR je Fall betragen können. Kann der Händler allerdings beweisen, dass die umstrittene Transaktion legitim ist, wird keine Erstattung des Kaufbetrages verlangt, trotzdem aber Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt.
(Online)Händler sollten ihre Chargeback-Quote immer im Auge behalten, denn die meisten Banken haben hierfür Begrenzungen. Liegt die Quote zu hoch, kann dem Händler eine Geldstrafe oder gar die Sperrung seines Händler-Kontos drohen.
Das Chargeback-System kann zu erheblichen Nachteilen für Händler führen – denn die Gesamtkosten für einen Rückbuchungsfall setzen sich aus der Transaktions-Rückerstattung, der zusätzlichen Chargeback-Gebühr und ggf. des Produktverlusts zusammen. Auch wenn der Klärungsprozess für den Händler erfolgreich verläuft, ist das nicht immer die Garantie dafür, dass die Bank das Geld beim Kunden zurückholen kann, z.B. wenn dieser nicht mehr auffindbar ist.
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