In der Rubrik "Wissen" haben wir für Sie ein Glossar rund um die Themen Risiko- und Forderungsmanagement, E-Commerce sowie Payment und Zahlungsabsicherung erstellt.
Ein Disagio oder auch Damnum ist eine umsatzabhängige Gebühr aus der Kreditwirtschaft. Der Begriff Disagio stammt ursprünglich aus dem Italienischen und heißt auf Deutsch „Aufschlag“ oder „Aufgeld“. Grundsätzlich beschreibt Disagio einen Abschlag, der von dem Nominalwert oder einem sogenannten Nennwert abgezogen wird.
Im Falle einer Inanspruchnahme eines Zahlungs- oder Payment Dienstleisters wird diese Gebühr durch den Betreiber des jeweiligen Online-Shops getragen. Das Disagio ist eine umsatzabhängige Gebühr. Sollten Sie Waren oder Dienstleistungen im Internet vertreiben, müssen Sie darauf achten, dass die Kunden die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen einfach und ohne großen Aufwand erwerben können. Ist der Check-Out-Prozess kompliziert, oder bietet der Onlineshop nicht die vom Verbraucher gewünschten Zahlungsmethoden, wie Rechnungskauf, Lastschrift, PayPal, oder die Zahlung per Kreditkarte an, so springen viele User vor dem Kauf ab. Um Kaufabbrüche proaktiv zu vermeiden, nutzen viele Webshop-Betreiber für ihre Zahlungsabwicklung einen Payment Dienstleister, wie die UNIVERSUM Group, oder einen klassischen Payment Service Provider. Dieser wickelt die Zahlungstransaktionen im Internet einfach und vollständig ab.
Durch die Einbindung eines Payment Dienstleisters können Shop-Betreiber den Aufwand bezüglich der Transaktionsabwicklung eindeutig reduzieren und sich somit intensiver auf das Kerngeschäft konzentrieren. Der Payment Provider wird bei jedem Zahlungsvorgang aktiv und realisiert die Überweisung zwischen der Bank des Kunden und der Bank des Zahlungsempfängers. Neben den Kreditinstituten muss der Payment Dienstleister meist einen Zwischenschritt über Händlerbanken, Kreditkartenbetreuende oder sonstige Anbieter von Zahlungsverfahren machen. Für diese geleistete Arbeit fordert der Payment Dienstleister das Disagio ein.
Die Gebühr selbst berechnet sich aus der Höhe der Transaktion, welche durch den Webshop-Betreiber erzeugt wurde. Disagios werden in der Regel prozentual erhoben. Das bedeutet bei einem Umsatz von 100.000 Euro im Monat mit einem Disagio von 2% sind 2.000 Euro Abschlag fällig. Bei den Zahlungsgarantie-Anbietern ist in der Gebühr bereits eine Zahlungsgarantie enthalten, welche den Händler vor einem möglichen Zahlungsausfall schützt. Größere Unternehmen oder Handelsketten können durch ihren hohen Umsatz oft verbesserte Konditionen beim Zahlungsanbieter einholen. Demnach sinkt das Disagio.
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