In der Rubrik "Wissen" haben wir für Sie ein Glossar rund um die Themen Risiko- und Forderungsmanagement, E-Commerce sowie Payment und Zahlungsabsicherung erstellt.
Die Payment Service Directive (PSD) ist eine EU-Richtlinie der Europäischen Kommission (2007/64/EC), die die Zahlungsdienste und Zahlungsdienstleister im Binnenmarkt der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum reguliert. Sie trat am 25.12.2007 in Kraft und wurde in den damaligen 27 EU-Mitgliedsstaaten bis 01.11.2009 in nationales Recht umgesetzt. Die Richtlinie wurde in der EG-Verordnung 924/2009 und EU-Verordnung 260/2012 mehrfach aktualisiert.
In Bezug auf die Zahlungsbranche soll die Abwicklung des Zahlungsverkehrs im europäischen Zahlungsverkehrsraum auf rechtlich einheitlicher Basis geregelt werden, der europaweite Wettbewerb mit der Teilnahme auch von Nichtbanken soll verstärkt werden und es sollen außerdem gleiche Wettbewerbsbedingungen durch die Harmonisierung des Verbraucherschutzes und der Rechte und Pflichten von Zahlungsdienstleistern und Nutzern geschaffen werden. Für die Verbraucher werden mit der PSD die Kundenrechte erhöht, schnellere Zahlungen garantiert, Rückerstattungsrechte und -fristen definiert und Transparenz für Bankkunden bzgl. Informationen vor und nach der Zahlungsausführung geschaffen.
Am 14. September 2019 tritt die Payment Service Directive 2, kurz: PSD 2 endgültig in Kraft. Die neue Richtlinie gilt EU-weit und soll Zahlungs- und Bankingvorgänge grundlegend verändern. Der Gesetzentwurf wurde im Deutschen Bundestag am 1. Juni 2017 verabschiedet. Inhalt der Neuregelung ist u. a. der Verbraucherschutz bei Onlinezahlungen sowie die Förderung der Entwicklung und Nutzung innovativer Online- und Mobilfunkzahlungen (v.a. Finanz-Start-Ups). Zu den Zielen zählen die Erhöhung der Sicherheit von grenzüberschreitenden europäischen Zahlungsdiensten, ein leichterer Zugang von Drittanbietern auf Bankkonten, die Aufnahme weiterer Währungen und die geografische Ausweitung der Dienste.
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