Herzlich willkommen zu unserem neuen Markenauftritt. Momentan befinden wir uns noch in der Umstellungsphase.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemeine Fragen

Universum hat einen neuen Markenauftritt und befindet sich noch in der Umstellungsphase. Was bedeutet das?

Herzlich willkommen auf unserer neuen Webseite. Wie Sie sicherlich festgestellt haben, haben wir unsere Webseite und damit auch unseren Markenauftritt erneuert.

Wir möchten Ihnen mit unserer neuen Webseite alle für Sie wichtigen Informationen einfacher und übersichtlicher zur Verfügung stellen.Unsere Vision: Faires Inkasso, das jede:r versteht und jede:n erreicht.

An einigen Stellen unserer Webseite, wie z.B. in unserem Service-Portal werden Sie einige Zeit noch das alte Design und das alte Logo vorfinden.

Warum habe ich ein Schreiben von Universum erhalten?

Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung von uns erhalten haben, so besteht eine offene, unbezahlte Forderung gegen Sie. Wir wurden von dem im Schreiben genannten Unternehmen mit der Einziehung dieser Forderung beauftragt. 

Gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeiter:innen für weitere Informationen, eine Absprache zur Forderungsregulierung oder bei der Klärung von Unklarheiten zur Verfügung. Besuchen Sie hierzu auch unser online Service-Portal. Dort können Sie Einsicht in den aktuellen Stand der Forderung nehmen.  

Ich habe eine E-Mail von UNIVERSUM erhalten. Kann das sein?

Wir möchten jedem Kunden, bzw. jeder Kundin eine bequeme und schnelle Form der Kommunikation zur Verfügung stellen. Natürlich nutzen wir dafür auch E-Mails und SMS.

Ich kenne die Forderung nicht. Wie kann das sein?

Bitte ignorieren Sie unsere Kontaktaufnahme trotzdem nicht. Gerne können Sie uns eine E-Mail senden oder am Telefon die Situation besprechen und damit weitere Erinnerungen und Kosten vermeiden. Wir klären den Vorgang mit dem Vertragspartner und stoppen das Verfahren selbstverständlich, wenn sich herausstellt, dass unsere Zahlungsaufforderungen nicht berechtigt sind. 

Sollte Ihnen der Vertragspartner nicht bekannt sein, kann die Forderung trotzdem berechtigt sein, etwa wenn Sie im Rahmen Ihrer Bestellung bei einem Shop die Leistungen eines sogenannten Zahlungsdienstleisters in Anspruch genommen haben. Dieser Dienstleister, der etwa die Bezahlung per Rechnung ermöglicht hat, ist Ihr rechtmäßiger Vertragspartner und darf nun die Zahlung von Ihnen erwarten. 

Ich wurde von UNIVERSUM kontaktiert. Was kann ich tun?

Wenn Sie von uns kontaktiert wurden, haben Sie bei dem in der E-Mail oder dem Brief genannten Unternehmen eine offene Rechnung noch nicht bezahlt. Nutzen Sie die in der Kontaktaufnahme genannten Zahlmöglichkeiten, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, um die Zahlung der offenen Forderung zu vereinbaren und den Inkassoprozess zu beenden. 

Auch wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung nicht rechtmäßig ist, Sie bereits bezahlt haben, die Ware zurückgeschickt hatten oder Sie gerade nicht zahlen können, nehmen Sie in jedem Fall Kontakt mit uns auf. Wir finden gemeinsam eine Lösung und können mögliche Missverständnisse aus der Welt schaffen. Deswegen bitten wir Sie auch, davon abzusehen, gar nicht zu reagieren oder den Kontakt zu ignorieren. 

Was passiert, wenn ich die Kontaktversuche von UNIVERSUM ignoriere?

Wir werden mehrfach versuchen mit Ihnen in Verbindung zu treten. Tendenziell gilt: Je länger der Inkassoprozess andauert, desto mehr Kosten kommen auf Sie zu. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, frühzeitig zu reagieren, um eine schnelle, gütliche Einigung zu erzielen und unnötige finanzielle Belastungen zu vermeiden. 

Fragen zu meiner Forderung

Was geschieht, wenn ich den Forderungsbetrag an UNIVERSUM zahle?

Sobald Sie die zur Zahlung offenstehende Summe bezahlt haben, gilt die Forderungsangelegenheit als ausgeglichen und wir werden unseren Auftraggeber umgehend informieren. 

Was geschieht, wenn ich nur einen Teil des Forderungsbetrags zahle?

Nach Ausgleich eines Teilbetrages steht der noch verbleibende Restbetrag weiterhin zur Zahlung offen. Bitte überweisen Sie diesen möglichst umgehend. 

Ich habe den Forderungsbetrag bereits gezahlt. Können Sie meine Forderung prüfen?

Zur Prüfung der Forderung steht Ihnen unser online Service-Portal und um die Uhr zur Verfügung.

Wenn Sie einen direkten Kontakt mit einem unserer Mitarbeiter:innen wünschen, senden Sie uns eine E-Mail an office@universum-inkasso.de oder rufen uns unter  +49 69 4209105 (Mo-Fr von 08-18 Uhr) an. 

Wir empfehlen Ihnen, uns zur Prüfung des Sachverhalts eine Kopie des Zahlungsbeleges (zum Beispiel Kontoauszug, Überweisungsbeleg) zukommen zu lassen. 

Wie kann ich eine Forderungsaufstellung anfordern?

Nutzen Sie Ihren persönlichen Bereich unseres online Service-Portals. Dort können Sie jederzeit Einsicht in den aktuellen Stand der Forderung nehmen.Alternativ können wir Ihnen auf Anfrage natürlich auch gerne eine Forderungsaufstellung per E-Mail senden.

Fragen zu Bezahlmöglichkeiten

Wie kann ich die offene Forderung bezahlen?

Sie können Ihre offene Forderung bequem über verschiedene Zahlungsmethoden auf unserem Serviceportal begleichen. Alternativ können Sie den geforderten Betrag auch auf das nachfolgende Konto überweisen: 

Unsere Bankverbindung hat sich geändert: 

  • Kontoinhaber: UNIVERSUM Inkasso GmbH
  • IBAN: DE49 5004 0000 0583 4726 00
  • BIC: COBADEFFXXX
  • Bank: Commerzbank Frankfurt
  • Verwendungszweck: Ihr Aktenzeichen

Die neue Bankverbindung finden Sie auch in unserem Serviceportal. Sie können sich mit Ihrem Aktenzeichen im online Service-Portal registrieren. Ihr Aktenzeichen finden Sie bei von uns gesendeten E-Mails jeweils in der Betreff-Zeile, bei Briefen rechts oben im grauen Kasten. 

ACHTUNG: Geben Sie immer Ihr Aktenzeichen im Verwendungszweck an. Nur so können wir sicherstellen, dass wir Ihre Zahlung schnell zuordnen können. Wenn Sie einen Bezahllink von uns erhalten haben, können Sie einfach und unkompliziert durch einen Klick auf den Bezahl-Button online eine Direktzahlung per Klarna Sofort oder Kreditkarte vornehmen. Sofern es Ihnen aktuell nicht möglich ist, den vollen Betrag auf einmal zu bezahlen, dann besuchen Sie unser online Service-Portal und prüfen Sie, ob eine Ratenzahlung für Sie in Frage kommt. 

Kann ich den Betrag auch in Raten zahlen?

Gerne sind wir bereit, eine Ratenzahlungsvereinbarung mit Ihnen einzugehen, sollte es Ihnen aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein, die Forderung im Gesamten auszugleichen. 

Kontaktieren Sie uns dazu gerne per Telefon ( +49 69 4209105 ), E-Mail (office@universum-inkasso.de) oder nutzen Sie unser online Service-Portal

Unser Service-Portal steht Ihnen hierfür 24 Stunden zur Verfügung. Wenn Sie einen direkten Kontakt mit einem unserer Mitarbeiter wünschen, senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. 

Fragen zum Service-Portal

Ich habe meine Zugangsdaten vergessen. Wie kann ich neue beantragen?

Als Benutzername fungiert stets Ihr Aktenzeichen, das Sie auf jedem Schreiben nachlesen können. Ihr Passwort können wir gerne für Sie zurücksetzen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.