Betrug im Internet ist für Onlineshops zu einem dauerhaften Problem geworden: Von kleinen Nischen-Onlinehändler bis hin zu Global Playern wie Zalando sind die meisten Versandhändler schon Opfer von Betrügern geworden.
Zwischen 2010 und 2014 stieg der Schaden, der Händlern durch Betrug im Internet entstand, um 63 Prozent auf jährlich 2,4 Milliarden Euro*. Immerhin 57 Prozent der für den E-Commerce Leitfaden von ibi research befragten Händler konnten eine Steigerung der Betrugsfälle feststellen – nur 7 Prozent hatten den Eindruck, dass die Zahl abgenommen habe**
Viele Betrugsmuster ähneln sich: Oft wird Ware zwar bestellt, aber nicht bezahlt, oder es werden falsche Adress- oder Personendaten angegeben. Im Artikel werden die 3 wichtigsten Formen des Onlinebetrugs erörtert – ebenso wie die Strategien, mit denen sie vermieden werden können.
Ziel der Angriffe sind oft Shops, die unsichere Zahlungsarten wie den Kauf auf Rechnung anbieten und diese schlecht abgesichert haben. Ein prominentes Beispiel ist Zalando: Der Modehändler lieferte zwischen Juni 2014 und Juni 2015 knapp 1000 Bestellungen auf Rechnung in den Raum Lebach im Saarland, von denen über 600 nicht bezahlt wurden. Der Schaden belief sich auf über 120.000 Euro. Insgesamt musste Zalando im ersten Halbjahr 2015 18,5 Millionen Euro für Zahlungsausfälle zurücklegen. Grund für den Erfolg der Betrügereien war ein lockeres Risikomanagement, welches zu vielen Kunden die Zahlung mit unsicheren Zahlungsarten erlaubte.
Wie hoch die Gefahr für Onlinehändler ist, Opfer eines Betrugs zu werden, ist stark von der Branche abhängig. Warengruppen wie Schmuck und Technik, die sich leicht und zu einem hohen Preis weiterverkaufen lassen, sind eher von Betrug betroffen als beispielsweise Nischenprodukte wie Backformen. Allerdings sind bei Kunden der UNIVERSUM Group schon Betrugsfälle mit maßgefertigten Küchen vorgekommen – hundertprozentig sicher ist also keine Branche.
Beim Rechnungskauf treten im Vergleich auch die meisten Betrugsfälle auf: 39 Prozent der befragten Onlinehändlern berichten hier von vielen oder sehr vielen Betrugsversuchen – bei der relativ betrugsresistentesten Zahlungsart SOFORT Überweisung sind das nur 4 Prozent***.
Insgesamt hatten 84 Prozent der Händler schon mit Betrug in Ihren Onlineshops zu kämpfen****. 61 Prozent aller befragten Händler haben aufgrund von Betrugsversuchen die Zahlungsverfahren für ihre Kunden angepasst: Sie bieten beispielsweise keine unsicheren Zahlungsarten mehr an oder sichern sie über einen Dienstleister ab. Allerdings nutzen trotz der relativ hohen Bedrohungslage nur 76 Prozent Maßnahmen zur Betrugserkennung.
Die folgenden drei Formen des Online-Betrugs kommen im E-Commerce mit am häufigsten vor. Gegen jedes der Delikte gibt es aber auch wirkungsvolle Gegenmaßnahmen, mit denen die Gefahr, Opfer eines Betrugs zu werden, auf ein Minimum reduziert werden kann.
Vom Eingehungsbetrug spricht man, wenn ein Kunde eine Ware bestellt, von der er vorher weiß, dass er sie nicht bezahlen kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Konto bereits überzogen ist und der Kunde trotzdem noch die SEPA Lastschrift als Zahlungsmethode auswählt. Im Onlinehandel ist es schwer, Eingehungsbetrug wirklich als Straftatbestand zu erkennen. Es ist nahezu unmöglich, nachzuweisen, dass der Besteller beim Kauf noch nicht wusste, dass er die Rechnung in keinem Fall bezahlen kann.
Die meisten Menschen, die Eingehungsbetrug begehen, sind auch zuvor schon durch unbezahlte Forderungen aufgefallen und daher in den Datenbanken von Schufa, Bürgel und Co. gespeichert. Daher kann diese Form des Betrugs durch eine gute Bonitätsprüfung nahezu ausgeschlossen werden.
Sollte der Betrug bereits begangen worden sein, stellen viele Onlinehändler bei uneinbringlichen Forderungen grundsätzlich Strafanzeige wegen Eingehungsbetrugs. Dadurch haben sie, sollte der Tatbestand nachweisbar sein, neben der eigentlichen Forderung auch einen Schadensersatzanspruch wegen einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung. Durch mehrere Anspruchsgrundlagen wird die Forderung somit auf eine breitere Basis gestellt.
Dem Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung kann sich der Schuldner auch nicht durch eine Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens entziehen. Außerhalb eines solchen Verfahrens hat dieses Vorgehen den Vorteil, dass auch in die Pfändungsfreigrenze hinein gepfändet werden kann.
Bei dieser Form des Betrugs gibt sich der Betrüger als eine andere Person aus. In der heutigen Zeit ist das nicht schwer: Gerade soziale Medien, aber auch Internetseiten mit Informationen über Mitarbeiter oder Partner sind eine Goldmine für Datensammler. Mit der gestohlenen Identität können dann Waren bestellt werden.
Die größte Herausforderung für Betrüger ist immer die Lieferung und Annahme der Ware. Mit einer abweichenden Lieferanschrift wird beispielsweise versucht, die Pakete an eine Adresse oder an eine Poststation schicken zu lassen, wo es dann gefahrlos abgeholt werden kann. Die Angabe einer falschen Identität ist ein Delikt, welches oft von gewerbsmäßigen Betrügern verübt wird. Es gibt aber auch Täter, die im Namen eigener Familienmitglieder wie den Eltern oder der Kinder Ware bestellen.
Da bei der Angabe vermeintlich echter Daten auch die beste Bonitätsprüfung keine negative Zahlungsvergangenheit feststellen kann, müssen bei dieser Betrugsform andere Schutzmechanismen greifen. Die einfachste und wirkungsvollste ist es, zumindest bei Erstkäufern Ware nur an die Rechnungsadresse zu liefern oder zumindest die Lieferung an Paketshops und Packstationen zu unterbinden.
Diese Praxis hat allerdings ihre Tücken: Zum einen werden auch ehrliche Käufer abgeschreckt, was die Conversion Rate senkt, zum anderen können gewiefte Betrüger eine kleine Bestellung bezahlen, um danach richtig zuzuschlagen. Der einzige Schutz sind hier ein kluges Risikomanagement mit einer passenden Limitsteuerung – und aufmerksame Mitarbeiter beim Onlinehändler, denen Unregelmäßigkeiten auffallen. Dies können beispielsweise viele Lieferungen sein, die an unterschiedliche Personen gehen, jedoch an dieselbe Adresse geschickt werden sollen.
Den Erhalt von Ware abzustreiten, ist eines der häufigsten Delikte im Umfeld des gesamten Versandhandels. Die Betrüger nutzen hier den Umstand, dass Onlinehändler gegenüber den Kunden stets das Versandrisiko tragen. Oft genug kommt es vor, dass Pakete auf dem Weg zum Kunden abhandenkommen – sei es durch falsche Adressdaten, unvorsichtige Mitarbeiter oder Diebstahl.
Diese Fälle von Postversagen von Betrugsfällen zu unterscheiden, ist schwierig. Auch wenn ein Paket abgeliefert wurde, ist möglich, dass es von einer anderen Person, beispielsweise einem Nachbarn, entgegengenommen und gestohlen wurde. Da Unterschriften oft nicht voneinander zu unterscheiden sind, ist der Nachweis des Betrugs sehr schwierig.
Maßnahmen zu entwickeln, die diese Variante des Betrugs von vorneherein ausschließen, ist schwer. Dies liegt vor allem daran, dass das Abstreiten des Erhalts der Ware selten mehrfach bei einem Händler vorkommt und deshalb schwer vorherzusagen ist.
Durch geschicktes Risikomanagement ist es möglich, Ware ab einem bestimmten Wert oder in bestimmten Produktkategorien nur versichert loszuschicken – so wird das Problem zumindest an den Versanddienstleister weitergegeben. Durch eine konsequente Überprüfung der Versandhistorie kann ein versicherter Versand eventuell auch einzelnen Käufern zugewiesen werden. So kann zumindest eine Häufung dieser Betrugsart vermieden werden.
Mit den drei hier vorgestellten Betrugsarten haben schon viele Onlinehändler Erfahrungen gemacht – sie gehören laut der ibi research-Studie zu den häufigsten Formen des Onlinebetrugs. Die gute Nachricht: Fast alle Betrüger können mit einem guten Risikomanagement frühzeitig erkannt werden. Dies umfasst bei der UNIVERSUM Group neben der Bonitätsprüfung und der Adressanalyse bei Bedarf auch den Einsatz speziell entwickelter Scorecards, die genau auf Kunden und Branche angepasst werden können und Betrug so weit wie möglich ausschließen.
Allerdings nicht zu 100 Prozent – absolute Sicherheit kann auch durch das beste Risikomanagement nicht erreicht werden. Ein waches Auge von Onlineshop-Mitarbeitern, die nah am Kunden sind, wirkt oft Wunder, um den Versand von Ware bei Betrugsversuchen doch noch zu unterbinden.
Die Kombination aus Fraud Detection Programmen von Dienstleistern wie der UNIVERSUM Group und dem Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten sieht auch der Großteil der deutschen Onlinehändler als optimale Lösung an: 49 Prozent der befragten Onlinehändler setzt auf diese Mischung an Fähigkeiten – und nur 6 Prozent verlassen sich allein auf ihren Dienstleister.
*Studie BBW, www.bbw-hochschule-berlin.de/24_Milliarden_Euro_Schaden_durch_Betrug_im_Online-Handel.html
** ibi research, "Betrug und Betrugsprävention im Online-Handel", S.15. Veröffentlicht von Ecommerce Leitfaden 2015
*** ibi research, "Betrug und Betrugsprävention im Online-Handel", S.22. Veröffentlicht von Ecommerce Leitfaden 2015
**** ibi research, "Betrug und Betrugsprävention im Online-Handel", S.13. Veröffentlicht von Ecommerce Leitfaden 2015
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