VYNTO-Geschäftsführer Erwin Falkner im Interview.
Die Geschäftswelt hat sich in den letzten 20 Jahren rasant gewandelt: Aus stationären Ladengeschäften wurden Onlineshops, Onlineshops öffnen mittlerweile wieder Flagship-Stores in den Innenstädten, um ihre Produkte direkt einem zahlungskräftigen Publikum anzubieten. Vor allem aber wird mittlerweile grenzüberschreitend gekauft und verkauft – vor allem in Europa. Dadurch ergeben sich grenzüberschreitende Zahlungsausfälle, die ein internationales Inkasso erforderlich machen. VYNTO-Geschäftsführer Erwin Falkner erklärt im Interview, was dabei zu beachten ist – und weshalb es sich trotz Gesetzesregelungen wie dem europäischen Mahnverfahren lohnt, ein spezialisiertes Inkassounternehmen einzuschalten.
Das grenzüberschreitende Inkasso spielt eine immer größere Rolle. Konsumenten werden durch die elektronischen Möglichkeiten der Warenbestellung immer flexibler. Viele Onlinehändler bieten Ihre Waren und Dienstleistungen bereits in mehreren Sprachen an. Haben Sie zum Beispiel Englisch in Ihrem Sprachenportfolio, so werden Sie über kurz oder lang etliche ausländische Kunden im Käuferkreis des Onlineshops haben. Der so gewonnene ausländische Kunde bleibt jedoch in seinem Kauf- und Zahlungsverhalten seinen inländischen Gewohnheiten treu.
Das ist ein wichtiger Punkt in der Bearbeitung internationaler Inkassoverfahren. Hier ist internationales Inkasso Know-how gefragt. Um dieses Feld optimal abdecken zu können, arbeitet die UNIVERSUM Group beim internationalen Inkasso gegebenenfalls auch mit spezialisierten Partnerunternehmen wie beispielsweise VYNTO zusammen.
Die Rahmenbedingung des Inkassos wird in der Regel durch den Wohnsitz des Käufers stark beeinflusst. Haben Sie einen Käufer aus England, befinden Sie sich im angelsächsischen Recht (case law), bestellt er hingegen aus Österreich, befinden Sie sich in einer Rechtsordnung (common law) wie der Deutschen. Beides kann oder führt zu unterschiedlichen Ansätzen der Abwicklung von überfälligen Rechnungen. Als Krönung des ganzen haben Sie in etlichen europäischen Ländern eine uneinheitliche Rechtsprechung in Bezug auf den Konsumentenschutz. Aus diesem Grund will die Europäische Union, und das ist erklärtes Ziel, in den nächsten Jahren einige Barrieren im grenzüberschreitenden Online-Handel abschaffen. Der Handel wird zunehmen.
Das ist eine Frage der Organisation und des Mengengerüstes. Online-Händler sollten sich vor der Einführung einer anderen Sprache auf Ihrer Homepage oder sonstiger Marketingkonzepte einen guten Workflow für die Bearbeitung von überfälligen Forderungen von Kunden im Ausland machen. Gute Absichten reichen nicht aus. Fragen, nach dem richtigen Vorgehen ab einem bestimmten Punkt sind sehr wichtig. Sie können selber tätig werden oder die offenen Forderungen einem Partner übergeben. In jedem Fall ist rechtliches Know-how des Ziellandes von immenser Wichtigkeit.
Online-Händler sollten sich vor dem Schritt in die bewusste Ferne mit einem Inkasso-Partner des Vertrauens zusammensetzen und dessen Möglichkeiten im Ausland besprechen. Fühlen Sie Ihrem Partner auf den Zahn. Eine Mahnung in das Ausland zu schreiben ist kein internationales Inkasso. Vielmehr gilt es das Inkasso Know-How des Partners in dem betreffenden Zielland zu testen. Kennt der Partner seine Partner im Ausland persönlich, gibt es gute Verbindungen zu Anwälten, kennt der Partner die landesübliche Vorgehensweise des Ziellandes, um nur einige Fragen aufzugreifen.
Gehen Sie nicht bewusst in ein Land, dessen Sprache Sie nicht sprechen und dessen Gewohnheiten Ihnen nicht bekannt sind. Bilden Sie andere Workflows für ausländische Kunden in Ihrem Unternehmen. Holen Sie, wenn möglich, Bonitätsauskünfte über ausländische Kunden ein. Stellen Sie sich auf ausländische Adressen und deren Schreibweise ein. Das hört sich einfach an, aber glauben Sie uns, dass Sie schon die ersten Hürden, die zu nehmen sind.
Es geht in der Verordnung eigentlich darum, den grenzüberschreitenden Forderungseinzug zu erleichtern: Sie sollte gewährleisten, dass der Händler seine Kunden in ihrem Heimatland gerichtlich belangen kann. Die Verordnung hat jedoch einen Haken: Praktisch ist sie nicht umsetzbar, da man im entsprechenden Land einen Rechtsanwalt o.ä. beauftragen muss und das Verfahren für eine eigenmächtige Umsetzung durch die Händler zu komplex ist. Die Verordnung wird derzeit erweitert: Beispielsweise sollen elektronische Zahlungsverfahren zugelassen werden, und die Bagatellgrenze wird auf 5000 Euro angehoben. Zudem gibt es gibt einen europäischen Vollstreckungsbescheid, der im Inland auf normalem Wege erwirkt werden kann und dem Schuldner im Ausland zugestellt werden. Grundsätzlich ist das aber ein zu komplexes Thema; daher ist es sinnvoll, einen professionellen Partner wie die UNIVERSUM Group oder VYNTO zu beauftragen.
Erwin Falkner ist Inhaber und Geschäftsführer des Inkassounternehmens VYNTO, welches sich auf die internationale Beitreibung offener Forderungen im Ausland spezialisiert hat. Die UNIVERSUM Group arbeitet mit VYNTO als Partner bei der Beitreibung von Forderungen im Ausland zusammen.
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