Sozialverträgliche Beitreibung und Inkasso – das klingt zunächst wie ein Gegensatz. Denn Inkassounternehmen haben ja einen klaren Auftrag: Offene Forderungen Ihrer Mandanten beizutreiben.
Und zusätzlich noch ein Interesse daran, die eigenen Kosten zu decken und nach Möglichkeit Gewinn zu erwirtschaften. Gleichzeitig sollten – schon durch gesetzliche Regelungen, noch mehr aber durch die eigene Unternehmensethik – auch soziale Belange der Schuldner beziehungsweise Kunden berücksichtigt werden.
Die UNIVERSUM Group zeigt, wie sich kostendeckendes Wirtschaften auf der einen und Sozialverträglichkeit auf der anderen Seite kombinieren lassen – und wie ein Inkassounternehmenein einvernehmliche Lösungen zwischen Gläubiger und Schuldner finden kann.
Das GguG (Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken) ist Oktober 2013 in Kraft getreten und hat - unter anderem - erstmals zu einer gesetzlichen Gebührenregelung zur Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten geführt. Danach werden Inkassokosten für außergerichtliche Dienstleistungen nur bis zu der Höhe vergütet, die auch einem Rechtsanwalt nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) zustehen würde. Das Gesetz hat überhöhten Inkassokosten damit einen Riegel vorgeschoben: Da das RVG den Maßstab für die Erstattungsfähigkeit setzt, bleibt für fragwürdige Kostenansätze kein Raum. Für die UNIVERSUM Group stellte das RVG und früher die BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) auch schon vor dem GguG die Leitlinie für eigene Kostenansprüche dar.
Die UNIVERSUM Group geht schon seit mehreren Jahren noch einen Schritt weiter. Bei einer geringen Hauptforderung wird auf ein gesundes und verträgliches Verhältnis der Kosten zum Hauptsachbetrag geachtet. Das bedeutet, dass in niedrigen Wertstufen der Hauptforderung nicht der volle, mögliche Gebührenansatz ausgeschöpft wird.
Für die UNIVERSUM Group hat diese Geschäftspolitik auch praktische Gründe: Säumige Zahler, die das Gefühl haben, mit überhöhten und unberechtigten Kosten überzogen zu werden, zeigen sich weniger engagiert, an einer konstruktiven Schuldenregulierung mitzuwirken und neigen auch eher dazu, die Forderung im Gesamten zu reklamieren.
„Für uns steht die schnelle Realisierung der Forderung für unsere Mandanten an erster Stelle, nicht die eigene Gewinnmaximierung“, erläutert Rainer Heßler, Head of Business Process Engineering der UNIVERSUM Group.
„Außerdem möchte unser Mandant den Schuldner, der - wenn auch verspätet- die Verantwortung für seine Verbindlichkeiten übernimmt und die Forderung ausgleicht, weiterhin als Kunden behalten. Wir gehen respektvoll und fair mit dem Schuldner um und sind stets bereit, in jedem Stadium des Beitreibungsprozesses eine realistische und einvernehmliche Lösung zuzulassen, mit der beide Seiten leben können.“
Dieses gemeinsame Finden einer Lösung ist einer der Grundsätze, an denen sich ein rechtskonform arbeitendes Inkassounternehmen orientiert. Für diese Unternehmen, die wie die UNIVERSUM Group im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) organisiert sind, sind Maßnahmen wie der unangemessene Aufbau von Druck oder gar Drohungen keine adäquaten Mittel, um erfolgreich seriöses Inkasso zu betreiben.
„Die meisten unserer Kunden empfinden ihre Schulden als Belastung und haben ein starkes Interesse, diese zu tilgen“, weiß Rainer Heßler. „Daher verstehen sich unsere Inkassosachbearbeiter auch gar nicht als Schuldeneintreiber, sondern als Berater, die dem Kunden Möglichkeiten aufzeigen, wie Verbindlichkeiten aus der Welt geschafft werden können.“
Um dies zu erreichen, werden regelmäßige Fortbildungen durchgeführt, in denen die Mitarbeiter intensiv in einer positiven Gesprächsführung geschult werden. „Unser Ziel ist es, in jeder Phase der Beitreibung auf eine gütliche Einigung hinzuarbeiten. Dazu gehört natürlich auch, sich auf Einzelfälle einzulassen und auf Härtefälle entsprechend einzugehen“, so Rainer Heßler.
Ein weiterer Aspekt der sozialverträglichen Beitreibung ist die Bonitätsprüfung. Diese ist eigentlich dazu gedacht, zahlungsunfähige Kunden zu identifizieren, damit für die UNIVERSUM Group durch Maßnahmen, die im Vorfeld schon als erfolglos eingestuft werden, keine weiteren Kosten entstehen. Dies nützt natürlich auch dem säumigen Zahler: Es wird verhindert, dass sich die Kostenspirale weiter nach oben dreht - und es dem Schuldner trotz seiner Bemühungen ein Forderungsausgleich noch schwerer gemacht wird.
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT
Wir nutzen Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen, Inhalte für Sie zu personalisieren und unseren Service mit Ihnen zu verbessern. Wir berücksichtigen hierbei Ihre Interessen und verarbeiten Daten für unser Marketing, Web-Analytics und zur Personalisierung nur, wenn Sie uns durch Klicken auf "alle zustimmen und weiter" Ihr Einverständnis erteilen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Unter dem Link Cookie-Datenschutzhinweise finden Sie den Button "Cookie Einwilligung widerrufen". Weitere Informationen zu den Cookies und deren Anpassungsmöglichkeiten finden Sie unter dem Button "Cookie-Einstellungen anzeigen".
Wir nutzen Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen und unsere Kommunikation mit Ihnen zu verbessern. Treffen Sie hier Ihre persönliche Präferenz:
Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.
Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.
Marketing-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf Webseiten zu folgen. Die Absicht ist, Anzeigen zu zeigen, die relevant und ansprechend für den einzelnen Benutzer sind und daher wertvoller für Publisher und werbetreibende Drittparteien sind.