Gerade im unternehmerischen Bereich sind Inkassounternehmen tatsächlich wichtige Assets, die dabei helfen können, Ansprüche geltend zu machen. Der folgende Ratgeber zeigt, was es darüber zu wissen gibt.
Was genau ist ein Inkassounternehmen?
Im Zuge der medialen Berichterstattung geriet die primäre Arbeitsgrundlage des Inkasso-Systems ein wenig aus dem Fokus und verwischte.
Inkassounternehmen sind immer Dienstleister. Dabei erbringen sie klar definierte und abgegrenzte Dienstleistungen:
Zwar gibt es oft noch weitere Dienstleistungsangebote. Diese unterscheiden sich aber von Unternehmen zu Unternehmen. Die genannten drei Faktoren stellen dagegen den „Inkasso-Kern“ dar.
Dabei sei auch unterstrichen, dass die überwältigende Majorität der gesamten Inkasso-Arbeit eine vollkommen normale Schreibtischtätigkeit ist. Das meiste erfolgt auf postalischem Wege, so wie beispielsweise auch ein Anwalt im Auftrag seines Mandanten verfahren würde. Eine weitere Methode sind telefonische Zahlungsaufforderungen, auch diese werden häufig getätigt.
Selten kommt es vor, dass Inkassounternehmen die Schuldner im Zuhause vor Ort befragen. Werden auf Briefe und Anrufe nicht reagiert, kann es durchaus vorkommen, dass ein offiziell bestellter Gerichtsvollzieher den Beschuldigten persönlich befragen möchte.
Wer berechtigt Inkassounternehmen für ihre Aufgabe?
Darf jeder Inkassoleistungen anbieten? Nein. Denn dabei handelt es sich um eine außergerichtliche Rechtsdienstleistung, konkretisiert durch §10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Diese ist in Deutschland äußerst scharf reguliert.
Inkassodienstleistungen darf demnach nur derjenige erbringen, der
einen Sachkundenachweis nach §11 RDG erbracht hat – dazu ist es notwendig, anerkannte Lehrgänge zu besuchen und Prüfungen abzulegen.
Die Voraussetzungen nach §12 RDG mitbringt, um offiziell als außergerichtlicher Rechtsdienstleister und Inkasso-Anbieter registriert zu werden.
Letzteres lässt sich beim Erhalt von Mahnbriefen übrigens rasch auf seinen Seriositätsgehalt hin überprüfen, indem das offizielle Rechtsdienstleisterregister konsultiert wird – nur was hier gelistet wird, hat eine offizielle bundesdeutsche Erlaubnis, als Inkassounternehmen aufzutreten und Forderungen einzutreiben. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Mahnungen von nicht gelisteten Firmen höchstwahrscheinlich illegitim sind.
Dabei sei klar unterstrichen, dass Inkassodienstleister keine weitergehende (Polizei-)Gewalt ausüben können oder dürfen. Weder dürfen sie trotz Forderungs-Widerspruch gegen eine unberechtigte Forderung Auskunftei-Einträge bewirken (etwa bei der Schufa) und auch dürfen sie unter keinen Umständen fremdes Eigentum betreten – die Boulevard-TV-Praxis, drohend vor der Haustür zu stehen, erfüllt ggf. mindestens den Straftatbestand der (versuchten) Nötigung, kann bei widerrechtlichem Betreten auch Haus- bzw. Landfriedensbruch sein.
Übrigens ist Inkasso eine weitgehend bundesdeutsche Angelegenheit: Im Jahr 2017 befand das OLG Köln, dass die Forderungen ausländischer (hier schweizerischer) Inkassounternehmen nur bedient werden müssen, wenn es deren eigene, d.h. von ihrem Auftraggeber angekaufte, Forderungen sind. Fordert ein Unternehmen wie üblich nur im Auftrag, gilt dies nicht.
Warum sollte ich ein Inkassounternehmen beauftragen?
Wer selbstständig ist und in dieser Eigenschaft Waren und/oder Dienstleistungen offeriert – ganz gleich ob B2C oder B2B – wird es früher oder später wahrscheinlich mit Kunden/Partnern zu tun bekommen, die säumig sind.
Insbesondere ob der Tatsache, dass Inkassounternehmen - primär – keine wirklich umfangreichen Rechte haben, stellt sich die Frage, warum man das Mahnen nicht auch selbst übernehmen sollte. Für die Beauftragung sprechen mehrere Gründe:
Inkassounternehmen machen nichts anderes außer Forderungen einzutreiben. Es herrscht hier also eine ungleich größere (rechtliche) Expertise im Umgang mit säumigen Zahlern.
Ein Brief, in dessen Kopf groß und klar „Inkasso“ steht, wirkt auf viele Menschen deutlich offizieller, drängender, ernsthafter als eine reguläre Mahnung. Es steigt demnach die Rückzahlungswahrscheinlichkeit gegenüber einer vom Unternehmer selbst erhobenen Forderung
Die Vorteile klassischen Outsourcings treten hier zutage: Man selbst muss keine Zeit und vor allem Kosten dafür aufwenden, säumigen Zahlern hinterher zu telefonieren, sondern kann sich auf das Wesentliche, sein Business, fokussieren.
Dadurch, dass hier ein Dritter involviert wird, wirkt sich das Mahnprozedere oft weniger zerrüttend auf die gegenseitigen Geschäftsbeziehungen aus – es steht abermals im Briefkopf der Name des Inkassounternehmens, nicht der fordernden Firma.
Sehr viele Inkassobetriebe arbeiten nur auf Erfolgsbasis. Bedeutet, sie werden nur bei erfolgreichem Begleichen der Forderung bezahlt. Daher können sie sehr hartnäckig und kreativ sein und mit hoher Frequenz fordern.
Letzten Endes ist es eine Einzelfallentscheidung durch den Gläubiger, die sorgsam abgewogen werden sollte – zumal bei einer Forderung im Auftrag, die erfolgreich eingetrieben wurde, durch den Beauftragenden im Erfolgsfall auch die Gebühren des Inkassounternehmens gezahlt werden müssen, wodurch die zurückgezahlte Summe verringert wird.
Wichtig ist, dass man als Auftraggeber nur Inkassounternehmen beauftragt, die offiziell gelistet sind. Zudem sollte auch hier verglichen werden, da sich angebotene Leistungen und Kosten teils dramatisch voneinander unterscheiden können, selbst wenn sich die Inkasso-Spezialisten an der anwaltlichen Gebührentabelle orientieren müssen.
Wann sollte ich ein Inkassounternehmen einschalten?
Inkassobüros arbeiten, wie angemerkt, in vielerlei Hinsicht ähnlich wie ein Anwalt. Nicht zuletzt deshalb steht für viele Unternehmer die Frage im Raum, wann sie überhaupt diese Art Dienstleistung anfordern sollten.
Dabei gilt:
Je unstrittiger die Forderung, desto eher sollte auf das Inkassounternehmen anstelle des Anwalts gesetzt werden.
Der Grund ist weniger die Tatsache, dass Inkasso die oft kostengünstigere Lösung im Vergleich mit dem Anwalt darstellt, sondern eher, dass nur letzterer dazu berechtigt ist, vor Gericht die Forderungen seines Mandanten geltend zu machen. Würde man in einem strittigen Fall ein Inkassounternehmen beauftragen, würde der mutmaßlich notwendige zwangsweise Wechsel zu einem Anwalt nur eine unnötige Zeitverzögerung bedeuten.
Dabei gilt allerdings normalerweise, dass auch Inkassobüros erst tätig werden, wenn der eigentliche Gläubiger bereits gemahnt hat und auch die darin genannte Frist verstrichen ist.
Bildquelle: ©stadtratte
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