BAföG, Fliegen, Mindestlohn, Corona … der April hat einige Änderungen im Gepäck. Wir haben für Sie einen kleinen Überblick zusammengestellt.
Bis zu 861 Euro pro Monat BAföG bekommen bedürftige Studenten ab diesem Wintersemester. Die eine Hälfte gibt es geschenkt, die andere muss später zurückgezahlt werden. Wenn man seine BAföG-Schulden vorzeitig auf einen Schlag tilgt, gibt es Rabatt. Für Rückzahlungen ab April 2020 ist dieser Rabatt minimal geringer als bisher. Auch die generelle Berechnung des zurückzuzahlenden Betrags ändert sich. Statt auf das Gesamtdarlehen bezieht sich die neue Regelung auf den maximal zurückzuzahlenden Betrag (10.010 €). Fazit: Studenten, dessen BAföG-Darlehen deutlich über diesem Maximalbetrag von 10.010 € liegt, profitieren.
Auch die Ratenzahlung ändert sich ab April: Bisher zahlten BAföG-Empfänger ihre Förderung mit einer Rate von maximal 105 Euro pro Monat zurück. Die maximale Rückzahlungssumme betrug 10.000 Euro. Zukünftig müssen Geförderte maximal für 77 Monate 130 Euro im Monat einkommensabhängig zurückzahlen. Auch wenn die Rate einkommensbedingt unter 130 Euro liegt, ist man nach 77 Monaten schuldenfrei.
Bitter für Studenten ohne BAföG-Anspruch: Die Reform lässt auch den Beitrag für die studentische Krankenversicherung steigen. Ohne staatliche Förderung zahlen Studierende den Kranken- und Pflegebeitrag komplett selbst.
Die Bundesregierung hat konkrete Maßnahmen im Rahmen des nationalen Klimaschutz-Pakets getroffen:
Fluggesellschaften schlagen diese Steuer teilweise auf die Ticketpreise auf. So wird das Fliegen ab April 2020 wohl teurer.
Die Beschäftigten im Baugewerbe bekommen ab dem 1. April 2020 einen höheren Mindestlohn:
Die Corona-Krise hat die Welt im Griff. Natürlich geht es in erster Linie um die Gesundheit. Immer mehr Menschen sind aber zudem besorgt, dass der weltweite Ausbruch auch negative Auswirkungen auf die eigene finanzielle Situation haben könnte.
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