Läuft der Laden und die Arbeit wächst dem Einzelselbstständigen über den Kopf, müssen die ersten Mitarbeiter her. Nur ist es da nicht bei der bloßen Sichtung von Bewerbungen und der letztendlichen Entscheidung getan.
Es sind Fragen zu klären, Überlegungen anzustellen und schließlich, nach der Unterschrift auf den Verträgen, Lohnabrechnungen zu erstellen. Und genau steigt die Schwierigkeitsstufe des Steuer-Parcours an, denn Mitarbeiter müssen auch korrekt abgerechnet werden. Auf was zu achten ist und wie Selbstständige einen Überblick behalten, zeigt dieser Beitrag.
Welche Steuern und Abgaben kommen auf Selbstständige zu?
Die meisten Unternehmer waren vermutlich schon mal selbst angestellt und können sich an die Lohnabrechnungen erinnern. Genau, das sind diese Zettel, auf denen unzählige Beträge mit einem fetten Minuszeichen stehen und an deren Ende eine viel zu kleine Summe herauskommt. Als Unternehmer müssen nun natürlich die Abrechnungen für die Mitarbeiter erstellt werden. Und hier gibt es Unterschiede:
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, die Lohnabrechnung korrekt zu erstellen und die Abgaben und Steuern zu berechnen. Hierfür gilt Folgendes:
Es ist übrigens möglich, die Lohnnebenkosten von der Steuer abzusetzen. Dabei muss der Unternehmer jedoch etwas beachten:
Wie lässt sich das alles organisieren?
Selbstständige haben mir ihrem Tagesgeschäft oft schon genug zu tun. Da ist es einfach, die Buchhaltung mal unter den Tisch fallen zu lassen. Nun, das mag bei bloßen Rechnungen funktionieren, nicht aber in Bezug auf die Angestellten. Die wollen ihren Lohn pünktlich und gehen auch davon aus, dass die Abrechnung ordentlich und korrekt erstellt wird. Grundsätzlich ist der erste Schritt beim Arbeitgeberdasein, die Angestellten bei den notwendigen Stellen als beschäftigt zu melden. Und dann? Einige Möglichkeiten:
Zumindest einen Beratungstermin beim Steuerberater oder bei einer Niederlassung der Sozialversicherungen sollten Selbstständige immer wahrnehmen, bevor sie sich selbst an die Abrechnung wagen.
Weitere Tipps
Neben dem typischen Gehalt gibt es nicht selten noch andere Vorzüge, die ein Mitarbeiter genießt. Ein freundlicher Chef, der von seinen Angestellten auch als solcher wahrgenommen werden möchte, denkt vielleicht auch mal an den runden Geburtstag oder legt ein Präsent auf den Tisch, wenn der Nachwuchs das Licht der Welt erblickt hat. Aber wie sieht das mit geldwerten Geschenken oder einem Dienstwagen aus? Oder gesundheitsfördernden Maßnahmen im Betrieb? Einige Beispiele:
Essen und Getränke - wer seinen Angestellten im Betrieb täglich frisches Obst, vielleicht Kekse und Getränke zur Verfügung stellt, ist auch auf der steuerfreien Seite.
Fazit - es gibt Tücken
Gerade zu anfangs ist es für Selbstständige nicht so einfach, die Buchhaltung korrekt zu führen und Mitarbeiter richtig anzumelden und abzurechnen. Hier helfen aber Buchhaltungsprogramme und natürlich Experten auf dem Gebiet. Auch die Niederlassungen der Sozialversicherungen und Kammern beraten Unternehmer gerne. Wer sich erst mal durch den Dschungel gekämpft hat, hat den schwersten Schritt auch schon bewältigt. Tücken warten noch bei den steuerfreien Nebenleistungen, doch auch die lassen sich mit ein wenig Geduld überwinden.
Bildquellen:
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