Ja, am Anfang, da hing der Himmel voller Geigen. Und der Bauch war voller Schmetterlinge. Lara hatte endlich ihren Traummann gefunden. Nett, gutaussehend und humorvoll. Und den schönen, schnellen und teuren Dingen offensichtlich sehr zugetan.
Die beiden zogen zusammen, sie unterschrieb den Mietvertrag – da vertraute er ihr vollkommen – und sie teilten fortan Heim und Herd. Dass er darauf bestand, beide Briefkastenschlüssel zu haben, hielt sie einfach nur für einen Spleen. Es folgte das gemeinsame Girokonto, weil das ja so schön praktisch war. Auf seinen Wunsch hin gab Lara ihm ihren Mietanteil in bar, damit er dann die Miete überweisen konnte. So glaubte sie jedenfalls – bis zu dem Tag, an dem sich ihr Liebster in Luft aufgelöst hatte. Einfach weg, von einem Tag zum anderen. Und es dauerte noch einige Tage, bis sich Laras Augen öffneten und sich der Scherbenhaufen zeigte, vor dem sie jetzt saß.
Der Blick in „seine“ Schubladen, bisher ein absolutes Tabu, brachte Berge von Mahnungen an den Tag – darunter auch Zahlungsaufforderungen von ihrem Vermieter. Was aber seiner Konsumlust keinen Abbruch getan hatte. Mehr noch, hatte er sie nicht mit treuem Augenaufschlag gebeten, gerade mal diese eine oder andere Rechnung mit ihrem Geld zu bezahlen – Rückzahlung selbstverständlich garantiert? Und Lara hatte es selbstverständlich getan. Dieses Geld würde sie natürlich abschreiben können, wenn nicht ein Wunder geschieht. Und fast noch schlimmer: Die aufgelaufenen Mietrückstände würde sie auch bezahlen müssen, denn es war ja ihre Unterschrift unter dem Vertrag. Jetzt galt es zu retten, was zu retten ist. Und sich um das gemeinsame Konto zu kümmern – oder was noch von ihm übrig war.
Dazu muss man wissen: Ein gemeinsames Konto bedeutet in der Regel, dass jeder der beiden Kontoinhaber frei über das Vermögen oder den eingeräumten Dispo verfügen kann. Gleichzeitig aber haften auch beide Inhaber – jeder für sich – gegenüber der Bank. Und im Falle unserer Lara bedeutet dies, dass sich die Bank an ihr schadlos halten wird. Umso wichtiger ist es, sich schnellstens dieses Gemeinschaftskontos zu entledigen, damit der Ex-Freund sich nicht weiter daran bedient. Dazu wären naturgemäß die Unterschriften beider Inhaber nötig, hier aber wohl kaum möglich. Es besteht dann die Möglichkeit, dass die Bank oder Sparkasse das Konto kündigt – und damit hilft, Schlimmeres zu verhindern. Und die Moral von der Geschicht? Teile Heim und Herd, aber das Konto besser nicht. Die rosarote Brille jung Verliebter solltest du bei Bankgeschäften nicht tragen – weder bei der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos noch bei noch größeren Verpflichtungen wie beispielsweise einer Bürgschaft.
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