Nein, hier ist nicht von der Wette um einen Kasten Bier unter Freunden die Rede. Wer sich in professionelle Hände begibt und sein Glück mit Sportwetten und anderem Glücksspiel versucht, dem gibt das Gesetz klare Vorgaben in Sache „Glücksspielschulden“
Schulden aus Wetten sind, wenn sie deutschem Recht unterliegen, einklagbar und vollstreckbar. Es muss sich aber um eine legale Wette handeln. Wetten sind nur dann legale Wetten, wenn sie bei Wettanbietern abgeschlossen werden, die die entsprechende Lizenz dafür haben. Hier muss der Wetteinsatz bezahlt werden – sonst kann es unnötig teuer werden.
Auch das Pokern kann einen wie jedes Glücksspiel schnell in die Miesen führen. Was aber, wenn man die im Spiel geliehenen 300 Euro nicht zurückzahlen will? Anders als bei Wettschulden müssen Schulden, die aus dem Pokerspiel selber resultieren, nicht bezahlt werden. Das regelt Paragraph § 762BGB, der auch besagt, dass diese Beträge nicht gerichtlich geltend gemacht werden können. Das gilt auch für den Fall, dass eine Schuldanerkenntnis unterschrieben wurde. Der Gesetzgeber will durch diese Vorschrift der Selbstgefährdung durch die Spielleidenschaft entgegentreten. In Pokerkreisen ist man mit so einem Verhalten natürlich unten durch. Will man hier seinen guten Namen behalten, sollte man dann doch lieber seine Spielschulden begleichen.
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT
Wir nutzen Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen, Inhalte für Sie zu personalisieren und unseren Service mit Ihnen zu verbessern. Wir berücksichtigen hierbei Ihre Interessen und verarbeiten Daten für unser Marketing, Web-Analytics und zur Personalisierung nur, wenn Sie uns durch Klicken auf "alle zustimmen und weiter" Ihr Einverständnis erteilen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Unter dem Link Cookie-Datenschutzhinweise finden Sie den Button "Cookie Einwilligung widerrufen". Weitere Informationen zu den Cookies und deren Anpassungsmöglichkeiten finden Sie unter dem Button "Cookie-Einstellungen anzeigen".
Wir nutzen Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen und unsere Kommunikation mit Ihnen zu verbessern. Treffen Sie hier Ihre persönliche Präferenz:
Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.
Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.
Marketing-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf Webseiten zu folgen. Die Absicht ist, Anzeigen zu zeigen, die relevant und ansprechend für den einzelnen Benutzer sind und daher wertvoller für Publisher und werbetreibende Drittparteien sind.