1. Home
     > 
  2. News & Media
     > 
  3. Blog
     > 
  4. Universum Hilft
     > 
  5. Artikel
  6.  > 
    Zahlen oder nicht: Schulden beim Glücksspiel

Zahlen oder nicht: Schulden beim Glücksspiel

Nein, hier ist nicht von der Wette um einen Kasten Bier unter Freunden die Rede. Wer sich in professionelle Hände begibt und sein Glück mit Sportwetten und anderem Glücksspiel versucht, dem gibt das Gesetz klare Vorgaben in Sache „Glücksspielschulden“

Glücksspielschulden sind mehr als Ehrenschulden.

Schulden aus Wetten sind, wenn sie deutschem Recht unterliegen, einklagbar und vollstreckbar. Es muss sich aber um eine legale Wette handeln. Wetten sind nur dann legale Wetten, wenn sie bei Wettanbietern abgeschlossen werden, die die entsprechende Lizenz dafür haben. Hier muss der  Wetteinsatz bezahlt werden – sonst kann es unnötig teuer werden.

Royal Pech statt Royal Flash

Auch das Pokern kann einen wie jedes Glücksspiel schnell in die Miesen führen. Was aber, wenn man die im Spiel geliehenen 300 Euro nicht zurückzahlen will? Anders als bei Wettschulden müssen Schulden, die aus dem Pokerspiel selber resultieren, nicht bezahlt werden. Das regelt Paragraph § 762BGB, der auch besagt, dass diese Beträge nicht gerichtlich geltend gemacht werden können. Das gilt auch für den Fall, dass eine Schuldanerkenntnis unterschrieben wurde. Der Gesetzgeber will durch diese Vorschrift der Selbstgefährdung durch die Spielleidenschaft entgegentreten. In Pokerkreisen ist man mit so einem Verhalten natürlich unten durch. Will man hier seinen guten Namen behalten, sollte man dann doch lieber seine Spielschulden begleichen.

 

ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT

 

 

Jetzt teilen: