Da ist es nun also. Herzlich Willkommen im neuen Jahr. Welche guten Vorsätze haben Sie für 2019, und welche bereits vielleicht schon wieder gebrochen? Oder trainieren Sie gerade die zusätzlichen Schlemmerpfunde der Feiertage im Fitnessstudio ab? Wie auch immer Sie gestartet sind, wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr.
Kaum sind die ruhigen Feiertage vorbei, sind die Innenstädte auch schon voll. Die Beschenkten lösen Ihre Gutscheine ein oder tauschen das dann doch unpassende Paar Socken wieder um. Doch entgegen aller Vermutungen, werden Weihnachtsgeschenke tatsächlich nur sehr selten umgetauscht oder zurück gebracht. Sollte jemand unzufrieden gewesen sein, gilt es bei einem potentiellen Umtausch eines zu beachten – sowohl für Käufer als auch Händler:
Im Gegensatz zu Einkäufen in Ladengeschäften gilt bei Onlinekäufen, dass diese nicht auf Kulanz angewiesen sind. Heißt, innerhalb einer 14-tägigen Frist können diese Käufe, ohne Angabe von Gründen, widerrufen und zurückgegeben werden. Dies ist übrigens auch ohne die Originalverpackung möglich. Geschenkgutscheine aus dem Internet fallen ebenfalls unter die vorgenannte Rückgabefrist.
Dabei stellt sich dann noch die Frage, wie definiert sich eine 14-tägige Frist genau? Nach Weihnachten drängt die Zeit dann mitunter doch. Denn die Rückgabefrist beginnt ab dem Kaufdatum und gilt inklusive Wochenenden und Feiertagen. Wurde das Geschenk oder der Gutschein bereits im Vorfeld des Heiligenabends gekauft, ist ein Umtausch oder die Rückgabe direkt nach den Feiertagen oftmals gar nicht mehr möglich. Dieses Zeitfenster sollte bei Geschenken, bei denen man sich nicht sicher ist, auf jeden Fall berücksichtigt werden. Ein Schlupfloch gibt es dann doch noch: Hat der Online-Händler nach dem Kauf keine Widerrufsbelehrung mitgeschickt, kann der Käufer unbefristet vom Kauf zurücktreten. In diesem Fall muss der ursprüngliche Käufer dann alles Notwendige veranlassen.
Sie sehen, es empfiehlt sich in jedem Fall einen entsprechenden Nachweis über den Einkauf mit dem Kaufdatum zu behalten. Einen besonderen Vorteil bieten hierbei die Zahlungsarten, Kauf auf Rechnung, SEPA-Lastschrift oder der Kauf mit Kreditkarte. Bei diesen Varianten erhalten Sie bei jedem Kauf einen gültigen Nachweis über den jeweiligen Einkauf.
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