Wissen | Fachbegriffe

In der Rubrik "Wissen" haben wir für Sie ein Glossar rund um die Themen Risiko- und Forderungsmanagement, E-Commerce sowie Payment und Zahlungsabsicherung erstellt.

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    AVS - Address Verification Service

AVS - Address Verification Service

Definition Address Verification Service - AVS

Der AVS (Address Verification Service) ist ein System, welcher Kunden von Kreditkartenunternehmen vor Betrug schützt. Durch den AVS wird die angegebene Adresse auf der Kreditkarte des Kreditkareninhabers mit den Angaben der Rechnungsadresse abgeglichen. Mittels des Address Verification Service wird somit dem Kreditkartenbetrug Einhalt geboten. Alle Händler, welche eine Kreditkartenzahlungsmöglichkeit ihren Kunden offerieren, können durch die Verwendung des Address Verification Service das Risiko auf Kundenseite und das eigene Risiko deutlich minimieren. Die Kosten für das AVS werden vom Händler getragen.

Schutz durch das AVS (Address Verification Service)

Wird dem Kreditkarteninhaber die Kreditkarte gestohlen und wird die Kreditkarte im Folgenden für einen Kreditkartenmissbrauch genutzt, so kann mittels Address Verification Service der Diebstahl festgestellt werden. Address Verification Service kann auch bei der Eingabe einer falschen Kreditkartennummer zum Einsatz kommen. Die Verifizierung wird wie folgt durchgeführt: Bei der Verifizierung der Identität werden die Kreditkartendaten mit der Postleitzahl die vom Käufer angegeben wurde verglichen. Wird bei der Prüfung mittels des AVS festgestellt, dass die Postleitzahl nicht mit den im Kreditkartenkonto hinterlegten Daten übereinstimmt, schlägt die Verifizierung fehl und die Kreditkarte wird nicht belastet. Ist die Rechnungsadresse jedoch die gleiche wie die Adresse des Kreditkarenkontos, so wird die Zahlung akzeptiert und eine Transaktion gestartet.

Schutz für Online-Händler durch AVS (Address Verification Service)

Address Verification Service bietet neben dem Schutz für Kreditkarteninhaber auch Schutz für Online-Händler. Nutzt der Händler kein AVS, so kann die Transaktion nicht verifiziert und auch kein Betrug festgestellt werden. Fällt dem rechtmäßigen Besitzer jedoch der Betrug auf, so wird der Kreditkarteninhaber diesen dem Online-Händler melden. Wird der Betrug gemeldet, so muss der Händler den Chargeback durchführen. Dies bedeutet zum einen Aufwand für den Händler und zum anderen anfallende Kosten. Der offene Betrag wird mittels Durchführung des Chargebacks auf das Konto des Kreditkarteninhabers zurückgebucht. Der Händler bleibt demnach zum einen auf den Chargeback-Kosten und zum anderen auf den nicht vergüteten Leistungen für das Produkt oder die Dienstleistung sitzen. Durch den Kreditkartemissbrauch muss die Brache jährlich große Verluste im siebenstelligen Bereich hinnehmen.

Das AVS bietet den Betrügern jedoch ein Schlupfloch. Ist dem Kreditkartenbetrüger die Adresse des Inhabers bekannt, so lässt AVS die Kreditkartenzahlung zu. Dies kann passieren, wenn die gesamte Geldbörse abhanden gekommen bzw. geklaut wurde. Eine weitere Schwachstelle ist der Abgleich der Adresse. AVS prüft lediglich die Postleitzahl des Käufers.  Eine Prüfung des Straßennamens und der Hausnummer werden mittels des AVS-Verfahrens nicht verglichen. Verbesserte AVS-Systeme tracken zusätzlich die Postleitzahl in denen eine Transaktion angestoßen werden soll. Handelt es sich um eine Online-Kreditkartenzahlung so wird mittels der IP-Adresse der Standort ermittelt an dem sich der Kreditkartennutzer aufhält. In beiden Fällen wird geprüft ob sich der aktuelle Kreditkarteninhaber in einem Gebiet aufhält in dem sehr oft Kreditkartenbetrugsfälle vorkommen und somit das Risiko eines Betruges erhöht ist. Wird dies durch den AVS festgestellt, kommt keine Zahlung zu Stande und das Konto des Kreditkarteninhabers wird nicht belastet.