In der Rubrik "Wissen" haben wir für Sie ein Glossar rund um die Themen Risiko- und Forderungsmanagement, E-Commerce sowie Payment und Zahlungsabsicherung erstellt.
Der Bankeinzug, auch Lastschrift genannt, ist im bargeldlosen Zahlungsverkehr ein Zahlungsinstrument, bei dem der Zahlungsempfänger der Bank des Zahlungspflichtigen den Auftrag erteilt, von dessen Konto einen bestimmten Betrag abzubuchen und diesen seinem eigenen Konto gutzuschreiben. Dabei legt der Zahlungsempfänger die Höhe des Betrages fest.
Der Bankeinzug wird durch das „Abkommen über den Lastschriftverkehr“ geregelt. Hier sind alle Bankinstitute, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken vertreten, so dass die Lastschrift immer einheitlich vonstatten-geht.
Beim Abbuchungsauftrag erteilt der Zahlungspflichtige seiner Bank vorab den Auftrag, Lastschriften eines bestimmten Zahlungsempfängers in vorher festgelegter Höhe einzulösen. Nach erfolgter Belastung ist ein Widerspruch in der Regel nicht möglich. Bei der sogenannten Einzugsermächtigung erlaubt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger direkt, einen bestimmten Betrag einzuziehen. Hier ist ein Widerspruch innerhalb sechs oder acht Wochen möglich. Die Einzugsermächtigung ist das übliche Lastschriftverfahren für Privatkunden. Die Widerspruchsregelung bedeutet für Unternehmen, dass die Erteilung einer Einzugsermächtigung nicht unbedingt ein Garant für die Zahlungssicherheit darstellt – anders als beim Abbuchungsverfahren.
Wir nutzen Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen, Inhalte für Sie zu personalisieren und unseren Service mit Ihnen zu verbessern. Wir berücksichtigen hierbei Ihre Interessen und verarbeiten Daten für unser Marketing, Web-Analytics und zur Personalisierung nur, wenn Sie uns durch Klicken auf "alle zustimmen und weiter" Ihr Einverständnis erteilen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Unter dem Link Cookie-Datenschutzhinweise finden Sie den Button "Cookie Einwilligung widerrufen". Weitere Informationen zu den Cookies und deren Anpassungsmöglichkeiten finden Sie unter dem Button "Cookie-Einstellungen anzeigen".
Wir nutzen Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen und unsere Kommunikation mit Ihnen zu verbessern. Treffen Sie hier Ihre persönliche Präferenz:
Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.
Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.
Marketing-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf Webseiten zu folgen. Die Absicht ist, Anzeigen zu zeigen, die relevant und ansprechend für den einzelnen Benutzer sind und daher wertvoller für Publisher und werbetreibende Drittparteien sind.
Eingesetzte Cookies