Wissen | Fachbegriffe

In der Rubrik "Wissen" haben wir für Sie ein Glossar rund um die Themen Risiko- und Forderungsmanagement, E-Commerce sowie Payment und Zahlungsabsicherung erstellt.

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Bankeinzug

Definition Bankeinzug

Der Bankeinzug, auch Lastschrift genannt, ist im bargeldlosen Zahlungsverkehr ein Zahlungsinstrument, bei dem der Zahlungsempfänger der Bank des Zahlungspflichtigen den Auftrag erteilt, von dessen Konto einen bestimmten Betrag abzubuchen und diesen seinem eigenen Konto gutzuschreiben. Dabei legt der Zahlungsempfänger die Höhe des Betrages fest.

Regelung des Bankeinzugs

Der Bankeinzug wird durch das „Abkommen über den Lastschriftverkehr“ geregelt. Hier sind alle Bankinstitute, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken vertreten, so dass die Lastschrift immer einheitlich vonstatten-geht.

Die unterschiedlichen Verfahren beim Bankeinzug

Beim Abbuchungsauftrag erteilt der Zahlungspflichtige seiner Bank vorab den Auftrag, Lastschriften eines bestimmten Zahlungsempfängers in vorher festgelegter Höhe einzulösen. Nach erfolgter Belastung ist ein Widerspruch in der Regel nicht möglich. Bei der sogenannten Einzugsermächtigung erlaubt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger direkt, einen bestimmten Betrag einzuziehen. Hier ist ein Widerspruch innerhalb sechs oder acht Wochen möglich. Die Einzugsermächtigung ist das übliche Lastschriftverfahren für Privatkunden. Die Widerspruchsregelung bedeutet für Unternehmen, dass die Erteilung einer Einzugsermächtigung nicht unbedingt ein Garant für die Zahlungssicherheit darstellt – anders als beim Abbuchungsverfahren.