In der Rubrik "Wissen" haben wir für Sie ein Glossar rund um die Themen Risiko- und Forderungsmanagement, E-Commerce sowie Payment und Zahlungsabsicherung erstellt.
Der Basiszinssatz oder auch Basisrate ist der Zinssatz, den Zentralbanken wie die Europäische Zentralbank oder die Federal Reserve als Leihgebühren für Geschäftsbanken veranschlagen.
Die Deutsche Bundesbank beispielsweise legt den Basiszinssatz jeweils zum 01. Januar und 01. Juli fest. Ausschlaggebend für die Anpassung ist der aktuelle Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank. Geldbeträge, die von der Europäischen Zentralbank an verschiedene Banken verliehen werden, werden refinanziert – und durch die Zahlung des Zinssatzes gewährleistet.
Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Geldpolitik von der Deutschen Bundesbank auf die Europäische Zentralbank (EZB) wurde der „Diskontsatz“ mit Wirkung vom 01. Januar 1999 durch den Basiszinssatz abgelöst.
Vor allem im Zivilrecht spielt dieser Zinssatz eine große Rolle. Hier dient er hauptsächlich zur Berechnung von Verzugszinsen beziehungsweise zur Verzinsung der Kostenfestsetzung. Er wird außerdem bei juristischen Größen, wie zum Beispiel den Kosten für Gerichtsvollzieher oder Notaren, genutzt.
Wird eine Rechnung nicht pünktlich zum Fälligkeitsdatum gezahlt, entstehen für den Schuldner Verzugszinsen. Je nach Art des Geschäftes liegt der Verzugszins entweder 5 % (Verbrauchergeschäfte) oder 8 % (Handelsgeschäfte) über dem Ziszinssatz.
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