In der Rubrik "Wissen" haben wir für Sie ein Glossar rund um die Themen Risiko- und Forderungsmanagement, E-Commerce sowie Payment und Zahlungsabsicherung erstellt.
Definition Blacklist
Eine Blacklist (wörtlich: Schwarze Liste) ist eine Liste oder Datenbank mit den Namen, Bankdaten und anderen Angaben bestimmter Kunden, die bereits in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind – beispielsweise durch wiederholte Zahlungsunfähigkeit. Grundlage der "Schwarzen Liste" stellt eine sogenannte Negativ-Datenbank dar. Ziel der Blacklist ist es, sich vor Zahlungsausfällen zu schützen.
Wer führt die Blacklist?
Eine Negativ-Datenbank kann im Rahmen des Risikomanagement sowohl von einem Unternehmen selbst, oder aber auch von einem Dienstleister geführt werden. Außerdem können externe Listen genutzt werden. Das Angebot der SCHUFA oder anderer Auskunfteien ist eine solche externe Liste.
Interne Negativdaten haben den Vorteil, dass die beinhalteten Daten besser auf das eigene Unternehmen zugeschnitten sind. Sollte demnach ein Schuldner nicht in der gegebenen Zeit seine Schulden begleichen, wird er auf die Negativ-Datenbank gesetzt und kann kein weiteres Mal bestellen. Neben der SCHUFA bieten viele Paymentanbieter oder Versicherungen ihren Kunden eine eigene Datenbank, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. Von diesem Service profitieren viele Online-Händler und geben im Gegenzug die eigenen Negativdaten an den Paymentanbieter zurück, so dass dieser die Negativdatenbank kontinuierlich aktualisieren und erweitern kann.
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