In der Rubrik "Wissen" haben wir für Sie ein Glossar rund um die Themen Risiko- und Forderungsmanagement, E-Commerce sowie Payment und Zahlungsabsicherung erstellt.
Eine Gläubiger Identifikationsnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung für Organisationen, die Zahlungen durch das SEPA-Lastschriftverfahrens einziehen. Sie wird bei jedem Einzug von SEPA-Lastschriften angegeben und ermöglicht damit dem Zahlungspflichtigen und seiner Bank die Überprüfung der Richtigkeit der Lastschrift. Außerdem können mittels der Gläubiger-Identifikationsnummer Rückerstattungen angefordert oder Beschwerden eingereicht werden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Gläubiger-Identifikationsnummer zu erhalten:
In Deutschland ist die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zuständig für die Ausgabe der Identifikationsnummern. Anträge können ausschließlich elektronisch auf der Webseite der Deutschen Bundesbank gestellt werden. Aus Sicherheitsgründen erfolgt das Antragsverfahren in einem 2-stufigen Verfahren. Eine schriftliche oder telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Die Hausbank des Gläubigers kann bei der Beantragung helfen. Gegebenenfalls müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, die von der Bank festgelegt sind, wie beispielsweise Managementkompetenz, um die Bestimmungen des SEPA-Lastschriftsystems einzuhalten, Eingabefehler auf ein Minimum zu begrenzen und das Ansehen des Verfahrens zu pflegen; Finanzielle Rücklagen, um alle anfallenden Rückbuchungen zu ersetzen sowie Geschäftsfähigkeit, um die Bank gegen Schäden aus Rückbuchungen zu versichern.
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