Wissen | Fachbegriffe

In der Rubrik "Wissen" haben wir für Sie ein Glossar rund um die Themen Risiko- und Forderungsmanagement, E-Commerce sowie Payment und Zahlungsabsicherung erstellt.

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Gutschrift

Gutschrift – Definition

Bei einer Gutschrift wird eine positive Buchung auf die Habenseite eines Kontos verbucht. Als Gutschrift werden alle Zahlungseingänge auf einem Konto bezeichnet, also beispielsweise eingehende Überweisungen oder auch Beträge, die per Lastschrift von einem weiteren Konto eingezogen werden.

Wie erfolgt eine Gutschrift?

Der Betrag wird dem Begünstigten in der Regel durch das Kreditinstitut gutgeschrieben. Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen – also beispielsweise Unternehmen – eine Buchung auf der Habenseite eines Kontos erhalten. Gutschriften erfolgen meist durch einen Zahlungseingang auf ein Bankkonto. Es kann auch eine Korrektur (z. B. eine Mängelrüge) bei einem Kauf auf Rechnung oder eine Rückbuchung einer Lastschrift darstellen. Hierbei wird die Lastschrift, die zunächst auf ein Konto verbucht wurde, vom Kontoinhaber wieder zurückgebucht. Dem Kontoinhaber wird im Folgenden der Betrag auf das eigene Konto gutgeschrieben.

Gutschriften können auch in Verbindung mit Kreditkartenzahlungen auftreten. Wird eine Transaktion via Kreditkarte rückgängig gemacht, so wird dem Kreditkarteninhaber der zuvor erhobene Betrag gutgeschrieben. Wird dem Kreditkarteninhaber die Kreditkarte gestohlen oder verliert er diese und es wird ein Kreditkartenbetrug mit der Karte durchgeführt, kommt es meist zu einer Gutschrift. Hierbei wird jedoch nach der Refund- und der Issuer-Methode unterschieden:

Refund-Methode

Zum einen kann der geschädigte Kreditkarteninhaber die Gutschrift direkt beim Händler erwirken. Hierbei kommt es zu dem sogenannten Refund. Die Buchung wird vom Händler rückgängig gemacht und dem Kreditkarteninhaber auf das Girokonto überwiesen. Bei der Refund-Methode fallen für den Kreditkarteninhaber keine Gebühren an.

Issuer-Methode

Die zweite Methode erfordert die Hinzunahme der Issuing-Bank. Wird diese hinzugezogen, kommt es zu einem Chargeback. Der Chargeback wird meist dem Kreditkarteninhaber in Rechnung gestellt. Die anfallenden Kosten für den Chargeback belaufen sich auf ca. 20 bis 60 Euro.