In der Rubrik "Wissen" haben wir für Sie ein Glossar rund um die Themen Risiko- und Forderungsmanagement, E-Commerce sowie Payment und Zahlungsabsicherung erstellt.
Jedes Unternehmen, das seinen Kunden im Onlinehandel als Zahlungsmittel auch die Kreditkarte anbieten möchte, benötigt einen sogenannten Kreditkartenakzeptanzvertrag. Dieser wird nicht mit den Kreditkartenunternehmen abgeschlossen, sondern mit einer Kreditkartenbank – dem sogenannten Acquirer. Der Acquirer ist ein Dienstleister, der für die Abwicklung der Bezahlung der Kaufsumme vom Kunden an den Händler zuständig ist. Schließt der Händler einen Kreditkartenakzeptanzvertrag ab, so erhält er eine Vertragspartner-Nummer (VU-Nummer). Diese VU-Nummer ist wichtig für die technische Anbindung des Online-Shops an das Zahlungs-Gateway der Kreditkartenunternehmen.
Um einen Kreditkartenakzeptanzvertrag abschließen zu können, muss der Online-Händler gewisse Sicherheiten vorweisen. So werden in der Regel beispielsweise nur Unternehmen akzeptiert, die bereits seit mindestens sechs Monaten auf dem Markt sind und eine positive Gewinn- und Verlustrechnung aufweisen können. In einem Gespräch mit dem Acquirer werden die Kriterien individuell abgefragt und geprüft.
Der Acquirer berechnet für seine Dienstleistungen im Rahmen des Kreditkartenakzeptanzvertrags Gebühren, die sich meist aus einer Grundgebühr, dem Disagio, Gebühren für Refunds und Chargebacks sowie einer Transaktionsgebühr zusammensetzen. Die Kosten sind von Acquirer zu Acquirer unterschiedlich.
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