In der Rubrik "Wissen" haben wir für Sie ein Glossar rund um die Themen Risiko- und Forderungsmanagement, E-Commerce sowie Payment und Zahlungsabsicherung erstellt.
Als Treuhandkonto werden Konten bezeichnet, bei dem Vermögenswerte für Dritte durch einen Treuhänder in dessen eigenem Namen verwaltet werden. Der Inhaber des Kontos ist nicht Eigentümer des eingebrachten Vermögens. Der Treuhänder verwaltet und haftet für das eingezahlte Geld.
Je nach vertraglicher Regelung wird zwischen einem offenen (in der Kontobezeichnung weist ein Zusatz auf das Treuhandverhältnis hin) oder einem verdeckten Treuhandkonto (gibt keinen Aufschluss über das Treuhandverhältnis) unterschieden. Eine Sonderform stellt das sogenannte Anderkonto dar, dass hauptsächlich von Notaren im Falle von Grundstücks- oder Immobilienverkäufen eingerichtet wird, und auf das der Käufer den vereinbarten Kaufpreis überweist. Der Verkäufer kann zwar noch nicht auf den Erlös zugreifen, hat aber die Sicherheit, dass das Geld vom Käufer eingegangen ist. Der Käufer wiederum bleibt so lange Eigentümer des Geldes, bis der Verkauf endgültig abgewickelt ist.
Viele Payment Service Provider richten für ihre Kunden Treuhandkonten ein, um die Gelder einerseits, andererseits aber auch Sicherheitseinbehalte – sogenannte Deposits – zu verwalten. Die treuhänderische Inkassobeauftragung, also der Beitreibung durch das Inkassounternehmen im Namen des Gläubigers, ist ein weiteres Beispiel.
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